FACHBERATUNG UND SUPERVISION
Beratung von Institutionen der Jugendhilfe und Pflegeeltern
Die Beratung/Supervision von Einzelpersonen oder Teams kann fall- oder konzeptorientiert erfolgen.
Zielsetzung der Arbeit ist einerseits die Reflexion und Bearbeitung von Schwierigkeiten, Störungen oder Blockaden im Kontext beruflicher Interaktionen (unter Berücksichtigung struktureller/institutioneller Rahmenbedingungen), andererseits aber auch die Verbesserung beruflicher Kompetenzen und der persönlichen Zufriedenheit.
Insbesondere im Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen, die aus hochbelasteten/traumatisierenden Entwicklungsbedingungen heraus (vorübergehend oder dauerhaft) fremduntergebracht wurden, bzw. eine Rückführung zu den Eltern ansteht, ergeben sich für die Bezugspersonen/Pflegeeltern erhebliche Belastungen und Herausforderungen.
Vor dem Hintergrund der kindlichen Bindungserfahrungen kommt es (häufig nach einer relativ angepassten Eingewöhnungszeit) in diesen ‚neuen Beziehungen‘ zu unbewusst inszenierten Wiederholungen verinnerlichter Bindungsmuster, die das Bezugssystem so herausfordern können, dass die pädagogische/psychische Belastungsgrenze des Helfersystems erreicht wird und schlimmstenfalls ein Verbleib des Kindes gefährdet/fraglich erscheint.
Ein Verständnis des kindlichen Verhaltens kann dann - im Interesse einer gelingenden Hilfeplanung - maßgeblich dazu beitragen, die eigene Belastung (Kränkung, Wut, Unverständnis, Erschöpfung, Hilflosigkeit etc.) zu reduzieren und dem Kind ein (vorübergehend oder dauerhaft) tragfähiges, korrigierendes Bindungsangebot machen zu können.